ROSA muss zum TÜV

TÜV Plakette

Informationen rund um die Plakette

 

Alle zwei Jahre trifft es jeden Autobesitzer: Die TÜV-Plakette zeigt an, dass Sie Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen überprüfen lassen müssen. In diesem Jahr sind es alle Autos mit einer ROSA PLAKETTE. Lediglich Neuwagen haben 36 Monaten Zeit, bis sie erstmals zur Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung (AU) müssen. Auch wenn es für viele lästig scheint, es geht um den einwandfreien Zustand Ihres Autos und damit Ihre Sicherheit. Das ist wichtig, weil die Autos immer älter und von ihren Besitzern auch länger gefahren werden.

 

Was ist richtig? TÜV oder HU/AU?

Da früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) diese Untersuchung durchführen durfte, hat sich der Begriff TÜV eingeprägt. Eigentlich heißt sie HU/AU und steht für Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung. Heute darf diese Untersuchung jeder akkreditierte Sachverständiger von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (ÜO) durchführen. Wir bei Oberseider Autohaus Ansbach haben feste Termine, zu denen Sachverständige bei uns in der Werkstatt für unsere Kunden die Prüfung ausführen. Für alle Marken und Modelle und auch für Wohn- und Reisemobile.

Die Plakette

Der kleine Aufkleber ist rund, farbig und immer auf dem hinteren Nummernschild eines Autos angebracht.

Wie die TÜV-Plakette lesen?

Im Zentrum der Plakette steht eine Zahl. Es ist die abgekürzte Jahreszahl und sagt, wann die nächste Untersuchung fällig ist. Auf 12 Uhr ist der genaue Monat abzulesen. Alternativ findet sich der Monat auch noch in dem kleinen gebogenen schwarzen Balken am Rand. Zu lesen wie ein Ziffernblatt.

Warum hat die Plakette verschiedene Farben?

Die Färbung erleichtert die Einteilung in Jahre. In diesem Jahr ist es der rosa Aufkleber. Es gibt übrigens nur sechs Farben, die wiederholt werden: Blau, gelb, rot, rosa, grün und orange.

Hintergrundwissen und Geschichte

Am 1. Januar 1961 wurde die TÜV/Plakette in Deutschland zur Erinnerung an die nächste Hauptuntersuchung eingeführt. Davor gab es dazu postalische „Einladungen“ zur örtlichen Prüfstelle eingeladen. Von 1985 bis Ende 2009 fand sich auf dem vorderen Nummernschild ein Ergänzungs-Aufkleber - für die neue ASU (später AU). Seit nun mehr 13 Jahren (2010) entfällt die AU-Plakette, denn Abgasuntersuchung (AU ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU).

Sie wollen noch mehr wissen? Mehr finden Sie auf Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%9CV

Der TÜV ist abgelaufen?

Wer das Ablaufdatum ignoriert, muss zahlen: Bei bis zu zwei Monate ist mit 15 Euro Verwarngeld zur rechnen. Wer sich zwei Monate bis vier Monate Zeit lässt, erwartet ein Bußgeld von 25 Euro. Teurer wird es bei vier bis acht Monaten: Dann sind 60 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg. Mit 75 Euro und ebenfalls einem Punkt müsse alle rechnen, die mehr als 8 Monate überziehen.

 

Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich an unser Serviceteam.
Es steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Servicezeiten: MO – FR von 7:15 bis 12:00 und von 12:45 bis 17 Uhr
Telefon: 0981 46123-0
E-Mail: info@autohaus-ansbach.de